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   BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07   

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https://dejure.org/2008,28946
BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07 (https://dejure.org/2008,28946)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07 (https://dejure.org/2008,28946)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 9 AZN 1413/07 (https://dejure.org/2008,28946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs mit dem Ende des Übertragungszeitraums - fortdauernde Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
    Gegen die Richtigkeit der Senatsrechtsprechung hat die Generalanwältin in den Schlussanträgen des vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens "Schultz-Hoff" Gesichtspunkte von einigem Gewicht vorgebracht (vgl. die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 24. Januar 2008 in der Rechtssache C-350/06 [Schultz-Hoff] Rn. 31 ff., insbesondere Rn. 69 ff. und 85).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 5, AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 66).
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
    Das setzt voraus, dass die Klärung der Rechtsfrage entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erlischt der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch (§ 7 Abs. 4 BUrlG) zwar ebenso wie der Freistellungsanspruch auf Grund seiner Befristung mit dem Ende des Übertragungszeitraums, wenn der Freistellungsanspruch auf Grund fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht hätte erfüllt werden können (vgl. nur 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 9, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 17.09.2007 - 2 Sa 832/07

    Urlaubsabgeltung; Dauererkrankung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07
    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. September 2007 - 2 Sa 832/07 - zugelassen, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14. März 2007 - 3 Ca 4619/06 - hinsichtlich der Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.650, 48 Euro zurückgewiesen hat.
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (BAG 15. April 2008 - 9 AZN 1413/07 - Rn. 6 mwN) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2009 - 6 B 1236/09

    Gewährung von Erholungsurlaub bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    bereits BAG, Beschluss vom 15.4.2008 - 9 AZN 1413/07 -, juris; siehe hierzu ferner BAG, Urteil vom 24.3.2009 - 9 AZR 983/07 -, NZA 2009, 538.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - L 16 KR 37/08

    Krankenversicherung

    Unabhängig von der neueren Entwicklung der Rspr des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Urlaubsabgeltungsanspruch im Hinblick auf europäisches Recht (BAG, Beschluss vom 15.04.2008 - 9 AZN 1413/07 - juris.de - unter Hinweis auf die Schlussanträge in der Rechtssache C-350/06 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)) führte die Zeit, für die - wie hier - eine Urlaubsabgeltung gewährt wird, nicht (mehr) zur Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (BSG, Urteil vom 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R - SozR 4-2500 § 49 Nr. 4 - vom 20.03.1984 - 8 RK 4/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 4 - jeweils mwN).
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